Verkehrsmedizin

Abhängig von der Führerscheinklasse sind verschiedene Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erforderlich. Eine ärztliche körperliche Untersuchung (FeV, Anlage 5.1), die Untersuchung des Sehvermögens (FeV, Anlage 6.2) sowie ein psychometrischer Leistungstest (Reaktionstest, FeV, Anlage 5.2).

Auch für den Sportbootführerschein können die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen in der Praxis durchgeführt werden.

Weitere Informationen

Abhängig von der Führerscheinklasse sind verschiedene Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung(FeV) erforderlich:
  • Ärztliche körperliche Untersuchung (FeV, Anlage 5.1)
  • Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (FeV, Anlage 6.2)
  • Psychometrischer Leistungstest (Reaktionstest, FeV, Anlage 5.2): Durchführung durch Frau Dr. Heck für Beschäftigte vertraglich fest betreuter Unternehmen
Erforderlich für PKW-Fahrer der Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1 E:
  • Sehtestbescheinigung
Erforderlich für LKW-Fahrer der Führerscheinklassen C, CE als Erstbewerber und ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre:
  • Ärztliche körperliche Untersuchung
  • Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Erforderlich für Taxi- und Busfahrer der Führerscheinklassen D, DE alle 5 Jahre:
  • Ärztliche körperliche Untersuchung
  • Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Ein psychometrischer Leistungstest ist erforderlich für:
  • Erst-Bewerber für Taxi- und Busführerschein
  • Inhaber der Fahrerlaubnisklasse D (Busführerschein) ab dem 50. Lebensjahr
  • Inhaber der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi) ab dem 60. Lebensjahr
Terminvereinbarung für verkehrsmedizinische Untersuchungen:
  • Alle Untersuchungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung eines Termins durchgeführt
  • Für die telefonische Terminvereinbarung wählen Sie bitte die Rufnummer 0176-20754718
Was ist bei den verkehrsmedizinischen Untersuchungen zu beachten?
  • Die Vorlage Ihres gültigen Personal-Ausweises oder Ihres gültigen Reise-Passes ist erforderlich
  • Bitte bringen Sie - falls vorhanden - Ihre Hörhilfen, Ihre Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen, ggf. Brillenpass) und Ihren aktuellen Medikamenten Einnahmeplan mit
  • Bestandteil der verkehrsmedizinischen Beurteilung ist die Untersuchung Ihrer Urinprobe
  • Bei chronischen Erkrankungen (z.B. Herzerkrankung, Zuckerkrankheit, Epilepsie) dürfen wir Sie darum bitten, eine Bestätigung der Eignung durch Ihren behandelnden Haus- bzw. Facharzt (z.B. Kardiologen, Neurologen) oder aussagefähige, aktuelle medizinische Unterlagen vorzulegen
Kosten für verkehrsmedizinische Untersuchungen:
  • Die Kosten für die Untersuchungen variieren je nach Untersuchungsumfang und können bei der telefonischen Anmeldung zur Terminvergabe erfragt werden
Bescheinigung der verkehrsmedizinischen Untersuchungen:
  • Die ärztliche körperliche Untersuchung und die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens werden an einem Termin durchgeführt und sofort nach Abschluss der Untersuchung bescheinigt
  • Die psychometrischen Testverfahren für Bus- und Taxifahrer können auf Anfrage für vertraglich fest betreute Unternehmen von Frau Dr. Heck durchgeführt und bescheinigt werden

Terminvereinbarung für das ärztliche Zeugnis für den Sportbootführerschein
  • Alle Untersuchungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung eines Termins durchgeführt
  • Für die telefonische Terminvereinbarung wählen Sie bitte die Rufnummer 0176-20754718
Was ist für die Untersuchung zu beachten?
  • Die Vorlage Ihres gültigen Personal-Ausweises oder Ihres gültigen Reise-Passes ist erforderlich
  • Bitte bringen Sie - falls vorhanden - Ihre Hörhilfen, Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen, ggf. Brillenpass) und Ihren aktuellen Medikamenten Einnahmeplan mit
  • Bei chronischen Erkrankungen (z.B. Herzerkrankung, Zuckerkrankheit) dürfen wir Sie darum bitten, eine Bestätigung der Eignung durch Ihren behandelnden Haus- bzw. Facharzt (z.B. Kardiologen, Diabetologen) oder aussagefähige, aktuelle medizinische Unterlagen vorzulegen
Bescheinigung des ärztlichen Zeugnisses für den Sportbootführerschein
  • Die ärztlichen Untersuchungen inklusive der Hör- und Sehtests werden an einem Termin durchgeführt und sofort nach Abschluss der Untersuchungen bescheinigt